"Anspruch der vollen Transparenz Genüge geleistet"

05.10.2015 | TPoscht online
Tüüfner Poscht – die Dorfzeitung von Teufen  Tüüfner Poscht – Die Dorfzeitung von Teufen - Mozilla Firefox 07.10

In der am Montag, 5. Oktober mit der Rücktrittsankündigung verbundenen Stellungnahme der GPK wird gegenüber dem Gemeinderat respektive der Redaktion der Tüüfner Poscht indirekt der Vorwurf der Einflussnahme erhoben.

Dazu folgende Klarstellung:

Die Erstfassung der Beiträge von Margrith Widmer lag relativ kurzfristig vor dem Drucktermin der Septemberausgabe vor. Für eine Stellungnahme des Gemeinderates zu den Vorwürfen blieb die Zeit sehr knapp. Aufgrund der zum Teil komplexen Faktenlage wollte die Chefredaktion der betroffenen Behörde Zeit einräumen,  zu den Vorwürfen detailliert Stellung zu nehmen. Dies entspricht dem gängigen journalistischen Vorgehen und ist für eine Publikation, die nur einmal monatlich erscheint, umso wichtiger. Diesen Entscheid traf die Chefredaktion nicht unter Druck, sondern allein, um den in unserem Redaktionsstatut verbrieften Spielregeln der Fairness Genüge zu leisten.

Von der entsprechenden Fristverlängerung bzw. Verschiebung auf die Oktoberausgabe wurde auch der Vertreter der GPK in Kenntnis gesetzt.

Zuoberst in unserem Vereins- und Redaktionsstatut steht der Grundsatz der Unabhängigkeit. Diese stellten wir unter Beweis, indem wir Margrith Widmer beauftragten, im Namen der Tüüfner Poscht Akteneinsicht zu verlangen. Dies notabene nachdem die GPK nach dem Rückzug der Aufsichtsbeschwerde auf ihre Forderung nach einer vollen Transparenz verzichtet hatte. Die Chefredaktion hielt unvermindert an ihrer Ansicht fest, dass letztlich nur volle Transparenz dazu beitragen kann, das Vertrauen in die Behörden und deren Glaubwürdigkeit langfristig wieder herzustellen.

Diesem Anspruch der vollen Transparenz haben wir mit der Publikation des Dossiers Genüge getan. Bei der Redaktion des Berichts von Margrith Widmer haben wir unsere redaktionelle Freiheit und Verantwortung wahrgenommen. Aus unserer Sicht nicht relevante Details, die mit den Entschädigungen der betroffenen Gemeinderäte keinen direkten Zusammenhang hatten, wurden von uns gekürzt oder weggelassen; auch einzelne Aussagen aus Gemeinderatsprotokollen wurden nicht namentlich kenntlich gemacht.

Dass der Gemeinderat verlangte, dass seine Stellungnahme nicht vorgängig der GPK unterbreitet werden dürfe, liegt in seinem Ermessen und konnte uns nicht davon abhalten, das Dossier zu veröffentlichen.

Wir halten fest: Die wesentlichen Fakten und Namen, wer sich was zuschulden  kommen liess, wurden vollumfänglich wiedergegeben. Die Tüüfner Poscht ist in jeder Phase ihrem verbrieften Auftrag nachgekommen, einen Beitrag zur Meinungsbildung zu leisten und die unterschiedlichen Standpunkte angemessen zu berücksichtigen. Und dies in Unabhängigkeit, die wir uns zuoberst auf die Fahne geschrieben haben, aber auch der Fairness verpflichtet.

Chefredaktion Tüüfner Poscht, Erich Gmünder

Grundlagenpapiere der Tüüfner Poscht: www.tposcht.ch/service/redaktion

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