4.10.2016

Arbeitsgruppe soll Strategie für Heime entwickeln

Gemeinderatsverhandlungen vom 27. September 2016.

Lindenhügel
Alters- und Pflegeheime Teufen: Das Haus Lindenhügel. Archivfoto: EG

Projektauftrag Heimstrategie und Heimreorganisation

Die Gemeinde Teufen betreibt zurzeit drei Alters- und Pflegeheime (Haus unteres Gremm, Haus Lindenhügel und Haus Bächli). Die drei Häuser werden separat geführt, haben jedoch mit der Heimkommission im Rahmen der departementalen Gemeindeorganisation ein ge­meinsames Dach.

Der Gemeinderat hat der Heimkommission anlässlich eines Strategieworkshops im Februar 2015 den Auftrag erteilt, die Heime bis Ende der Amtsdauer 2015-2019 zu reorganisieren.

Im Verlaufe der umfangreichen Auftragsbearbeitung wurde von der Heimkommission er­kannt, dass vor einer Reorganisation die übergeordneten Rahmenbedingungen zu klären sind.

Auf Antrag der Heimkommission hat der Gemeinderat daher eine interdisziplinäre Arbeits­gruppe mit dem Auftrag eingesetzt, eine Heimstrategie zu entwickeln und den ursprünglich erteilten Auftrag betreffend Reorganisation in einer zweiten Projektphase zu bearbeiten. Die Arbeitsgruppe ist aus der Heimkommission, dem Gemeindepräsidium sowie dem Präsi­dium der Finanzkommission zusammengesetzt. Bei Bedarf werden Heimleitungen sowie kantonale Instanzen beigezogen. Im Weiteren soll das Projekt durch externe Fachpersonen begleitet werden.

Die Heimkommission und der Gemeinderat sind überzeugt, mit dem Projekt die Zukunfts­herausforderungen der Heime Teufen zielgerichtet angehen zu können.

Neue Leistungsvereinbarung mit der Tüüfner Poscht

Für die Tüüfner Poscht wird gemäss aktueller Leistungsvereinbarung ein jährlicher Gemein­debeitrag von Fr. 140‘000.00 ausgerichtet. Unter Berücksichtigung der früheren Organisati­on der Tüüfner Poscht wurde der Beitrag als Globalkredit mit Leistungsauftrag gewährt, was mit der Gründung des Vereins Tüüfner Poscht und der eigenständigen Buchführung nach den Bestimmungen des Finanzhaushaltsgesetzes nicht mehr möglich ist.

Im Konkreten untersteht die Beitragsleistung der Gemeinde neu dem fakultativen Referen­dum.

Der Gemeinderat hat nun einer in punkto Beiträgen und Leistungen unveränderten Leis­tungsvereinbarung vorbehältlich des fakultativen Referendums zugestimmt. Die Vereinba­rung gilt für die Jahre 2017 und 2018. Das fakultative Referendum wird demnächst in den amtlichen Publikationsorganen angezeigt.

Inspektion der Wasserversorgung

Die Wasserversorgung Teufen wurde Ende August vom kantonalen Lebensmittelinspektor umfassend geprüft. Der Gemeinderat hat vom Inspektionsbericht, welcher der Wasserver­sorgung Teufen ein sehr gutes Zeugnis ausstellt, Kenntnis genommen und dankt den Betei­ligten für die qualitätsbewusste Arbeit.

E-Rechnungen

Ab sofort haben Sie die Möglichkeit, sämtliche Rechnungen der Gemeinde Teufen als E-Rechnung zu erhalten. Melden Sie sich direkt im Onlinebanking Ihrer Bank oder der Postfinance an. Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Der Gemeinderat hat ausserdem...

  • unter dem Vorbehalt der Erteilung des Schweizer- und Kantonsbürgerrechts an Wolf­gang Karlheinz und Kerstin Schubert, Hautetenstrasse 1181, Lustmühle, das Gemein­debürgerrecht erteilt. Der Gemeinderat gratuliert den Gesuchstellern herzlich;
  • den von der Heimkommission beantragten geringfügigen Tarifanpassungen zuge­stimmt;
  • im Rahmen einer Vernehmlassung zum 3. Kantonalen Strassenbauprogramm 2019­2022 Stellung genommen. Für die Gemeinde beinhaltet das kantonale Strassenbau­programm ausschliesslich Massnahmen bei der Ortsdurchfahrt Teufen.

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