"Beanstandete Punkte wurden weitestgehend korrigiert"

25.03.2015 | TPoscht online
wappen  teufen

Über verschiedene Medienmitteilungen wurde im Dezember 2014 und Januar 2015 bekannt, dass die GPK beim Regierungsrat eine Aufsichtsbeschwerde gegen den Gemeinderat Teufen eingereicht hat. Die darin von der GPK beanstandeten Punkte wurden mittlerweile vom Gemeinderat weitestgehend korrigiert. Die GPK hat daher die Aufsichtsbeschwerde zurückgezogen, wie sie in einer Pressemitteilung vom 25. März schreibt.

Gemäss ihrem gesetzlichen Auftrag hat die Geschäftsprüfungskommission (GPK) der Gemeinde Teufen die Bevölkerung Teufens im Januar 2015 darüber informiert, dass sie beim Regierungsrat eine Aufsichtsbeschwerde gegen den Gemeinderat eingereicht hat. Gegenstand der Aufsichtsbeschwerde waren insbesondere die Handhabung des Entschädigungsreglements, die Führungsstruktur in der Finanzverwaltung sowie einzelne, nach Auffassung der GPK nicht reglementskonform erfolgte Zahlungen an aktuelle und ehemalige Mitglieder des Gemeinderates.

„Abweichende Auslegung“
Die unterschiedliche Auffassung der GPK und des Gemeinderates über die Anwendung des Entschädigungsreglements und einzelne Auszahlungen waren im Wesentlichen durch eine abweichende Auslegung der gesetzlichen Grundlagen und Reglemente begründet. Zur Klärung der aufgetretenen Differenzen wurde beidseits eine juristische Beratung beigezogen. Basierend auf dieser objektiven Beurteilung ist der Gemeinderat in der Zwischenzeit verschiedenen Forderungen der GPK nachgekommen, bzw. hat die notwendigen Schritte eingeleitet, um diese Forderungen zu erfüllen.

Rückerstattungen über 50’000 Franken
So muss beispielsweise Gemeinderat Martin Ruff die Weiterbildungskosten in der vollen Höhe über CHF 13‘250.00 an die Gemeindekasse zurückerstatten. Sodann haben sich auch weitere Gemeinderäte dazu verpflichtet, erhaltene Entschädigungen der Gemeinde zurückzubezahlen. Mit den bereits erfolgten Rückerstattungen werden der Gemeinde Teufen damit insgesamt rund CHF 50‘000.00 zufliessen.

Nicht alle Forderungen erfüllt
Zudem konnte der Gemeinderat glaubhaft versichern, dass künftig die Lohnausweise korrekt ausgestellt werden. Um für die Zukunft Klarheit zu schaffen und erneute Differenzen zu vermeiden, hat sodann der Gemeinderat zugesichert, das Entschädigungsreglement einer Revision zu unterziehen. Weiter versichert der Gemeinderat, dass er keine Ausführungsbestimmungen zum Entschädigungsreglement erlassen wird. Ferner wird die Organisationsstruktur der Gemeinde bezogen auf die Finanzverwaltung durch den Gemeinderat überprüft und allenfalls angepasst.
Eine umfassende einvernehmliche Lösung zwischen Gemeinderat und GPK konnte letztlich leider nicht gefunden werden. „Mit den erwähnten vom Gemeinderat abgegebenen Zusagen und den bereits vorgenommenen Rückerstattungen wurden die Forderungen der GPK jedoch weitestgehend erfüllt. Aus Sicht der GPK war es daher vertretbar, die Aufsichtsbeschwerde – auch im Sinne der Bevölkerung von Teufen – zurückzuziehen“, schliesst die Pressemitteilung der GK. Red./pd

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