"Die Initiative betrifft keine privaten Baugesuche"

18.09.2014 | TPoscht online

Der Gewerbeverein sieht in der Initiative «fakultatives Referendum für Sondernutzungspläne» einen unverhältnismässigen Eingriff in das Privateigentum. Die Planung von Bauvorhaben werde durch eine Annahme erschwert. Uns vom Initiativkomitee erstaunt, dass ausgerechnet der Gewerbeverein die Initiative falsch zu verstehen scheint und die Chancen nicht sieht, welche sie dem lokalen Gewerbe bietet.

Das Bauen in Teufen wird durch den Zonenplan und das Baureglement der Gemeinde geregelt. Zudem gilt das übergeordnete kantonale Baugesetz. Bei allen diesen Regelwerken hatten und haben die Stimmbürger an der Urne das letzte Wort. Änderungen unterstehen dem fakultativen Referendum. Ihrer Inkraftsetzung geht in der Regel eine intensive öffentliche Debatte voraus.

Nur Sondernutzungspläne werden bisher ohne demokratischen Prozess entwickelt und umgesetzt. Die Überbauungen, die so entstehen, sind prägend für das Landschafts- und Ortsbild. Mit Hilfe von Sondernutzungsplänen können die geltenden Vorschriften ausgehebelt und die Nutzung intensiviert werden.

Wenn Regeln, über welche die Bürgerschaft einst abgestimmt hat, grundlegend verändert oder ausser Kraft gesetzt werden, sollte aus Sicht des Initiativkomitees die Möglichkeit einer demokratischen Einflussnahme bestehen. Die rege Bautätigkeit in den letzten Jahren hat unser Dorf verändert. Vieles ist entstanden oder im Entstehen begriffen, ohne dass die Bürger der Gemeinde Teufen dazu hätten Stellung nehmen können. Wer einzelne Projekte kritisierte, bekam oft zu hören, dagegen könne man nichts unternehmen. Den Behörden seien die Hände gebunden, die Opposition komme zu spät.

Wer ist eigentlich für unser Dorfbild verantwortlich?

Vor sechs Jahren griff alt Gemeindepräsident Rainer Isler das Thema auf. In einem Artikel in der Tüüfner Poscht (September 2008) wies er auf die Problematik der «Sondernutzungspläne» hin und zeigte auf, dass Investoren auf diese oft einen grossen Einfluss haben und die Interessen der Öffentlichkeit nicht genügend berücksichtigt werden. Leider reagierte die lokale Politik damals nicht, und es entstanden weiterhin Projekte, die von einem grossen Teil der Öffentlichkeit als problematisch erachtet werden.

Was will das Initiativkomitee erreichen?

«Will man der Bevölkerung ein Mitspracherecht in Fragen des Ortsbildes einräumen», schrieb Rainer Isler, «dann muss ihr ein Mitwirkungsrecht beim Erlass von Quartier- und Gestaltungsplänen mit ihren Sonderbauvorschriften eingeräumt werden.» Genau dies ist nun das Ziel der Initiative. Konkret geht es auch um das Gelände des ehemaligen Thürer-Parks. Die Bauherrschaft Agwar AG will für die Parzellen 185 und 190 einen privaten Studienauftrag vergeben. Gemäss Gemeindekanzlei strebt die Gemeinde Teufen die Mitwirkung an. Dies klingt gut. Allerdings zeigt die Vergangenheit, dass dies nicht ausreicht, um ortsbildverträgliche Lösungen zu erreichen.

Ein Mitspracherecht der Öffentlichkeit mag für die Investoren eine Herausforderung sein.  Es zwingt sie bei Grossprojekten dazu, das öffentliche Interesse mit zu berücksichtigen. Dies dient aus unserer Sicht nicht nur dem Orts- und Landschaftsbild und somit der nachhaltigen Entwicklung  Teufens, sondern auch dem lokalen Gewerbe. Dieses ist in der Lage, höchste handwerkliche Qualität zu bieten. Diese ist desto mehr gefragt, je sorgfältiger geplant wird, je mehr die Betonung auf Qualität und nicht auf Quantität gelegt wird. Das fakultative Referendum ist aus unserer Sicht ein geeignetes Instrument, um die Entwicklung Teufens in eine bessere Richtung zu lenken. Es betrifft Grossüberbauungen. Normale Baugesuche werden davon nicht tangiert.

Für das Initiativkomitee:
Gaby Bucher

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