Jägerhüsli: Das Volk hat das letzte Wort

30.10.2014 | TPoscht online
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JAEGERHUESLI (24)Referendum Jägerhüsli
Der Gemeinderat hat an seiner Sitzung von Mitte August 2014 den Rückbau des Jägerhüslis beschlossen und diesen Beschluss vom 5.9. bis 6.10.2014 dem fakultativen Referendum unterstellt. In dieser Zeit gingen auf der Gemeindekanzlei 58 Unterschriftsbögen mit total 198 gültigen Unterschriften ein. Für das Zustandekommen eines fakultativen Referendums werden gemäss Art. 8 Gemeindeordnung 100 gültige Unterschriften benötigt.

Der Gemeinderat hat vom Zustandekommen des fakultativen Referendums an der Sitzung vom 14. Oktober 2014 Kenntnis genommen.

Das weitere Vorgehen sieht nun wie folgt aus:

Der Gemeinderat hat entschieden, dass er am Beschluss vom 19. August 2014 festhält. Somit ist über den Rückbau des Jägerhüslis eine Volksabstimmung durchzuführen. Das zuständige Ressort hat nun den Auftrag erhalten, eine Terminplanung bis zur Volksabstimmung zu erstellen und dem Gemeinderat zu unterbreiten; zudem ist durch das Ressort das entsprechende Edikt auszuarbeiten. Der Gemeinderat wird über den Terminplan und das Abstimmungsdatum rechtzeitig informieren.

Volksinitiative „Erlass Sondernutzungspläne“ vorläufig sistiert
An der letzten Sitzung hat der Gemeinderat von der Übergabe der 342 Unterschriften für die Initiative „Fakultatives Referendum beim Erlass von Sondernutzungsplänen“ Kenntnis genommen. Gemäss Art. 9 der Gemeindeordnung muss eine Initiative von mindestens 150 Stimmberechtigten unterzeichnet sein.

Der Gemeinderat hat Folgendes festgestellt:

a)     die Initiative ist gültig

b)     die Initiative ist mit total 337 gültigen Unterschriften zustande gekommen

Nachdem im Kantonsrat die 1. Lesung zur Teilrevision des kantonalen Baugesetzes stattgefunden hat und das fakultative Referendum auf Kantonsebene beim Erlass von Sondernutzungsplänen vorgesehen ist, wurde mit Zustimmung der Initianten die Volksinitiative vorderhand sistiert.

Die 2. Lesung zur Teilrevision des kantonalen Baugesetzes findet im Mai 2015 im Kantonsrat statt. Danach untersteht das Baugesetz dem fakultativen Referendum. Solange bleibt die Volksinitiative „Fakultatives Referendum beim Erlass von Sondernutzungsplänen“ bei der Gemeinde vorderhand sistiert.

Anpassung Tarif der Feuerwehrersatzabgabe
Der Tarif der Feuerwehrersatzabgabe ist seit über 12 Jahren unverändert. Der Tarif ist eng strukturiert und unübersichtlich und deckt die Ausgaben im Bereich Feuerwehr seit geraumer Zeit nicht mehr. Der Gemeinderat hat sich deshalb entschlossen, den Tarif per 1. Januar 2015 anzupassen.

Gemäss Art. 16 des Feuerschutzreglementes ist der Gemeinderat für den Erlass des Tarifes für die Feuerwehrersatzabgabe abschliessend zuständig. Die Kostendeckung der Feuerwehr ist seit vielen Jahren nicht mehr gegeben, so dass das „Defizit“ aus dem Allgemeinen Haushalt bzw. aus den Steuereinnahmen gedeckt werden musste.

Der Gemeinderat hat beschlossen, den Tarif in der Struktur zu vereinfachen sowie auf max. CHF 500.00 (vorher: CHF 350.00) zu erhöhen. Der neue Tarif tritt per 1. Januar 2015 in Kraft.

Der Gemeinderat hat ausserdem…
–       den Entwurf der Bereitstellungsrichtlinie der A-Region beinhaltend die Bereitstellungsregeln für Kehrichttouren und Separatsammlungen verabschiedet;

–        den Projektschlussbericht „Energie Zukunft Teufen“ zur Kenntnis genommen;

–       den Jahresbericht 2013 der Stiftung Freunde Werk Hans Zeller zur Kenntnis genommen.

GK

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