Kostendach für Gemeinderats-Entschädigungen

16.11.2015 | TPoscht online
wappen  teufen

Der Entwurf für ein neues Entschädigungsreglement steht. Um eine breite Abstützung in der Bevölkerung zu erreichen, wird eine Vernehmlassung durchgeführt. Die Mitteilung der Geschäftsprüfungskommission der Gemeinde Teufen im Wortlaut:

Bereits im Frühjahr 2014 hatte eine Arbeitsgruppe bestehend aus Mitgliedern der GPK und des Gemeinderates ein neues Entschädigungsreglement erarbeitet. Dieses wurde jedoch vom Gemeinderat nicht genehmigt. Im Zuge der Ereignisse der letzten Monate wurde die GPK erneut mit einer Überarbeitung des Reglements beauftragt.

Der Entwurf des neuen Entschädigungsreglements steht und wird den politischen Parteien und der Bevölkerung von Teufen zur Vernehmlassung unterbreitet. Ziel der Überarbeitung war die Vereinfachung der Entschädigungsregelung. Damit kann zwar der Interpretationsspielraum letztlich nie gänzlich ausgeräumt, jedoch verringert werden. Das neue Entschädigungsreglement bringt somit im Vergleich zur geltenden Fassung einige Neuerungen.

Die wichtigsten Punkte in Kürze:

  • Die zentralste Änderung wird bei der Entschädigung der Gemeinderäte (ausgenommen das Gemeindepräsidium) vorgenommen. Neu wird eine jährliche Maximalentschädigung betragsmässig festgelegt, von welcher sämtliche Vergütungen an die Gemeinderäte gedeckt werden müssen.
  • Welche Entschädigung das einzelne Gemeinderatsmitglied für die jeweils übernommenen Aufgaben erhalten soll, muss der Gemeinderat im Rahmen dieser Maximalentschädigung selber festlegen.
  • Über die Maximalentschädigung hinaus dürfen den Gemeinderäten nur noch eine im Reglement betragsmässig definierte Pauschalspesenentschädigung sowie – in engen Grenzen – ausserordentliche Spesen ausbezahlt werden.

Mit dieser Regelung wird eine einfache und von vornherein klare Entschädigungsregelung getroffen. Die Höhe der Vergütungen ist mit dem Maximalbetrag von Anfang an definiert. Unter welchem Titel die einzelnen Gemeinderäte letztlich aus diesem Betrag entschädigt werden – sei es als Gesamtpauschale oder als Pauschale für einzelne Aufgaben mit oder ohne Entschädigung von zusätzlichen (ausserordentlichen) Aufwänden – ist der gemeinderatsinternen Regelung überlassen und spielt für die Bevölkerung keine Rolle mehr. Sodann wird eine einfache und klare Spesenregelung getroffen.

Für die korrekte Anwendung steht der Gemeindeschreiber und Gemeinderat in der Pflicht und Verantwortung.

Der Vernehmlassungsentwurf kann auf der Homepage der Gemeinde Teufen eingesehen werden (www.teufen.ch).

Rückmeldungen zum Entwurf senden Sie bitte bis zum 14. Dezember 2015 an den Präsidenten der GPK an folgende Adresse: GPK Teufen, Christian Ehrbar, Schützenbergstrasse 5, 9053 Teufen christian.ehrbar@swissonline.ch

14 . November 2015, GPK Teufen

 

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