Neues Departement: Wirtschaft und Bau

09.07.2014 | TPoscht online
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Am 18. Mai 2014 stimmten die Stimmberechtigten von Appenzell Ausserrhoden einer Teilrevision der Kantonsverfassung zu. Die Revision betrifft die beiden staatsleitenden Behörden, den Kantonsrat und den Regierungsrat. Der Regierungsrat von Appenzell Ausserrhoden hat das Organisationsgesetz angepasst, um die Vorgaben der Verfassung bezüglich Regierungsrat umzusetzen.

Der Entwurf des revidierten Organisationsgesetzes geht nun bis zum 11. September 2014 in die Vernehmlassung.

Neu fünf statt sieben Departemente

Die Reduktion des Regierungsrates von sieben auf fünf Mitglieder bringt eine Reorganisation der gesamten kantonalen Verwaltung mit sich. Die Aufgaben der kantonalen Verwaltung müssen neu auf fünf Departemente aufgeteilt werden. Das revidierte Organisationsgesetz bezeichnet die Departemente sowie deren Aufgabenfelder:

Der Regierungsrat will mit der Reorganisation einerseits Querschnitts- und Fachaufgaben organisatorisch trennen. Die Querschnittsaufgaben werden vollumfänglich durch die Kantonskanzlei und das Departement „Finanzen“ wahrgenommen. Aus diesem Grund wird der Aufgabenbereich Immobilien vom jetzigen Departement Bau und Umwelt ins Departement Finanzen überführt.

Neues Departement Bau und Wirtschaft

Andererseits hat der Regierungsrat bei der Bündelung der Aufgaben in den Departementen darauf geachtet, strategische Schwerpunkte zu setzen. Dies führte zur Zusammenlegung von Kernaufgaben der heutigen Departemente Bau und Umwelt sowie Volks- und Landwirtschaft zu einem eigentlichen Entwicklungsdepartement mit der neuen Bezeichnung „Bau und Wirtschaft“.

Die wichtigen Themen im Bereich der Gesellschaftsentwicklung, insbesondere auch im Bereich der Demografie, werden im Departement „Gesundheit und Soziales“ zusammengefasst. Das Departement Bildung wird um den Bereich Kultur erweitert und heisst künftig Departement „Bildung und Kultur“. Das neue Departement „Inneres und Sicherheit“ erhält diverse Aufgaben aus dem heutigen Departement Inneres und Kultur – so insbesondere Aufsichtsaufgaben über die Gemeinden.

Vollamt erlaubt keine Nebenschäftigungen

Mit dem Übergang vom Haupt- zum Vollamt sind für die Mitglieder des Regierungsrates künftig neben dem Regierungsamt andere Erwerbstätigkeiten nicht mehr erlaubt. Die Mitglieder des Regierungsrates haben ihre Arbeitskraft und ihre Arbeitszeit vollumfänglich dem Regierungsmandat zu widmen. Es sind nur noch beschränkte unentgeltliche Engagements in Vereinen, Verbänden oder politischen Parteien zulässig.

 Interessenbindungen müssen offengelegt werden

Mit dem Wechsel zum Vollamt muss auch die Offenlegung der Interessenbindungen neu geregelt werden. Mitglieder des Regierungsrates sind auch nach ihrer Wahl in vielfältige interessenbestimmte Beziehungen ausserhalb ihres Amtes eingebunden. Diese Interessenbindungen müssen transparent gemacht werden. Es geht dabei aber nicht mehr primär um Interessenbindungen aus privaten Nebenerwerbstätigkeiten. Denn diese sind nicht mehr zulässig.

Im Zentrum stehen anderweitige Interessenbindungen aus Mitgliedschaften oder Mandaten in kommunalen, kantonalen, nationalen und internationalen Interessengruppen oder aus namhaften Beteiligungen an Unternehmen. Neben weiteren Änderungen wird auch die Ausstandspflicht der Mitglieder des Regierungsrates präzisiert.

Unabhängig von der konkreten Verteilung der Aufgaben auf die neuen Departemente werden eine Verstärkung der Departementssekretariate und eine Verkleinerung der Anzahl Organisationseinheiten angestrebt. Ämterverschiebungen bzw. -zusammenlegungen werden personelle Veränderungen nach sich ziehen. Davon betroffen sind insbesondere bisherige Leiterinnen und Leiter von Organisationseinheiten. Zudem müssen zwei Departementssekretariate aufgelöst werden. Solche Veränderungen sollen über die natürliche Personalfluktuation aufgefangen werden.

Die Reorganisation der kantonalen Verwaltung wird im Rahmen mehrerer separater Teilprojekte bearbeitet. Dabei fallen einmalige Kosten für die Reorganisation an. Diese Kosten sind zum jetzigen Zeitpunkt sehr schwer zu beziffern, werden aber auf rund 500‘000 Franken geschätzt.

Aufgabenüberprüfung mit Folgekosten

Zusätzlich in die Teilprojekte der Reorganisation einfliessen werden auch diejenigen Massnahmen aus der Aufgabenüberprüfung (AÜP), die organisatorische Auswirkungen haben. Um im Rahmen der AÜP eine dauerhafte Entlastung des Staatshaushaltes durch effizientere Prozesse zu erreichen, werden zum Teil erhebliche Investitionen notwendig, z.B. zur Vereinheitlichung des Rechnungswesens. Aufgrund der AÜP dürfte mit Initialkosten in der Grössenordnung von rund 1 Mio. Franken zu rechnen sein.

Zur Finanzierung der Massnahmen aus AÜP und Reorganisation der kantonalen Verwaltung wird der Regierungsrat am 1. Dezember 2014 dem Kantonsrat einen Verpflichtungskredit über voraussichtlich 1.2 – 1.5 Millionen beantragen.

Die Vernehmlassung zum Organisationsgesetz dauert bis zum 11. September 2014. Die Unterlagen dazu können auf www.ar.ch/vernehmlassungen abgerufen werden. Die erste Lesung im Kantonsrat ist für den 23. Februar 2015 geplant, die zweite Lesung für den 11. Mai 2015. Die geänderte Verfassung tritt am 1. Juni 2015 in Kraft, das revidierte Organisationsgesetzes voraussichtlich am 1. Januar 2016. RK

 

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