Stellungnahme der Erbengemeinschaft Thürer

15.07.2014 | TPoscht online
thuererpark 24

thuererpark 24.5  (50)Die Erbengemeinschaft Maria Thürer-Tobler hat der Tüüfner Poscht folgende Erwiderung auf den Artikel von Margrith Widmer zugestellt:

Die Berichterstattung zum Thema in Nummer 6 (Juli/August 2014) der Tüüfner Poscht gibt uns zu folgenden Bemerkungen Anlass.

1. Die kantonale Anordnung (Baugesetz in der damaligen Fassung, Verfügung des Regierungsrates), das Grundstück innert Frist zu überbauen, ansonsten das Grundstück aus der Bauzone herausfallen würde, liess der Erbengemeinschaft nach dem Tod von Maria Thürer-Tobler keine andere Wahl, als den Verkauf der Liegenschaft unverzüglich an die Hand zu nehmen. Eine Überbauung durch die Erben selbst, die in anderen Kantonen wohnen und nicht „vom Fach sind“, wäre strukturell undenkbar gewesen. Gleichzeitig war es uns wichtig, den Wunsch unserer Mutter zu respektieren, die Liegenschaft zu ihren Lebzeiten in der bisherigen Form zu belassen.

2. Frühere Sondierungen wie der Verkauf an die Genossenschaft „Betreutes Wohnen“ hatten keinen Anklang gefunden.

3. Unsere Eltern hatten die Liegenschaft über die Jahrzehnte umsichtig und aufwändig gepflegt, obwohl sie Teile davon schon längst hätten verkaufen können. Wie kann man da von einem Park „in einem verwahrlosten Zustand“ sprechen?

4. Unter dem Titel „Unerwünschter Wald“ lesen wir, es sei Tatsache, dass die Familie Thürer „jahrelang bis vor Bundesgericht verhindert“ habe, dass der Park als „Wald deklariert würde“. Eine erstaunliche Erfindung: denn einen solchen Prozess vor Bundesgericht gab es nie, nicht einmal in Ansätzen. Vielmehr ging es darum, dass die zuständigen Behörden ersucht wurden abzuklären, ob die in Frage stehenden Bäume Wald im Sinne des Eidg. Waldgesetzes darstellten. Dies war ein rein rechtlicher Vorgang. Es wurde festgestellt, dass die Baumbestände auf dem Grundstück unserer Eltern gemäss dem Text und Sinn des Gesetzes keinen „Wald“ im Sinne des Gesetzes darstellten. Diese Qualifizierung schien auf der Hand zu liegen, sachlich vernünftig zu sein und ist rechtlich richtig.

5. Wir lesen in diesem Zusammenhang weiter, unsere Eltern hätten „ihr Grundstück partout in der Wohnzone“ haben wollen und „seit 1995 ist es das auch: Wohnzone 2“. Unsere Eltern hatten indessen unseres Wissens nie – wie hier suggeriert wird – aktiv Einfluss auf die ihr Grundstück betreffende Zonenplanung genommen.

6. Unsere Verkaufsverhandlungen beruhten stets auf der Annahme, dass das Fällen von Bäumen sorgfältig überlegt und mit Augenmass erfolgen soll. Andreas Thürer sollte als Jury-Mitglied für eine angemessene Planung mitverantwortlich sein. Eine radikale Rodung des Grundstückes ohne jede vorherige Kontaktnahme stand, wie wir dies den Käufern auch in aller Form mitteilten, im Widerspruch zu den Grundannahmen unserer Verhandlung; wir betrachten die Aktion als treuwidrig. Sie entzog dem Jury-Mandat von Andreas Thürer praktisch weitgehend die Grundlage, weshalb er sich aus der Jury zurückzog.

7. Den Schutz einzelner Bäume unabhängig von einer erst zu entstehenden Gesamtkonzeption in den Kaufvertrag aufzunehmen, wäre praktisch schwer zu bewerkstelligen und nicht sinnvoll gewesen.

8. Wir nehmen zur Kenntnis und vertrauen darauf, dass der neue Eigentümer – so die Aussage von Rolf Schubiger im Interview mit der Tüüfner Poscht – „eine parkähnliche, begrünte Umgebung“ vorsieht und ein „Wettbewerb bei namhaften Schweizer Architekturbüros“ „inklusive entsprechende Landschafts- und Gartenplaner“ eingeleitet wird, „so dass ein in jeder Hinsicht vorzügliches Projekt entsteht“: eine Überbauung also, die in ihrem Konzept und ihren Bestandteilen harmonisch in die Struktur des Dorfkerns passt. Es sind hohe Massstäbe anzulegen!

9. Wir bleiben natürlich mit Teufen verbunden, wo wir glücklich aufwachsen durften und wo unsere Vorfahren, auf kommunaler und kantonaler Stufe, viele Ämter bekleideten. Wir hoffen, dass aus der von den Käufern eingesetzten Jury und unter Mitwirkung von Behörden und Oeffentlichkeit aus der alten Gartenanlage ein attraktives, begrüntes Quartier hervorgehen wird.

Die Erbengemeinschaft von Maria Thürer-Tobler

 

«Park war in einem zu verwahrlosten Zustand»

Der Thürer-Park wurde im Ortsbildschutz-Inventar nicht erfasst weiterlesen…

 

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