Strom vom Dach der Abdankungshalle

30.10.2014 | TPoscht online
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friedhof (4)

Neubau Photovoltaikanlage auf der Abdankungshalle
Im Leitbild 2011-2015 des Gemeinderates heisst es: „Bis zum Jahr 2050 streben wir die 2000 Watt-Gesellschaft an“. „Wir nutzen die lokalen Potentiale zur Produktion erneuerbarer Energie: Sonne, Holz, Biomasse, Erdwärme und Abwasser. Bis 2015 haben wir die Eigenproduktion von erneuerbarer Energie um die Hälfte gesteigert“, wurde als Ziel in der Versorgung formuliert. Um dies zu erreichen, wird angestrebt, mit der Erstellung von Anlagen zur Erzeugung von erneuerbarem Strom einen Drittel des gemeindeeigenen Strombedarfes zu decken.

Im August 2011 konnte mit dem Neubau der Photovoltaikanlage auf dem Dach des Werkhofs Schö­nen­büel ein Meilenstein gesetzt werden. Mit diesem sichtbaren Projekt setzt die Gemeinde ein Zei­chen und versorgt so seine gemeindeeigenen Elektrofahrzeuge mit Strom. Dieses Jahr konnte mit dem Kredit aus dem Jahr 2013 eine Anlage auf dem Haus Unteres Gremm realisiert werden, bei welchem der produzierte Strom direkt vom Heim, ohne Einspeisung ins Netz, verbraucht wird und somit die Erfolgsrechnung des Heims entlastet.

In der Folge hat der Gemeinderat nun der Kreditfreigabe für den Neubau einer Photovoltaikanlage auf dem Dach der Abdankungshalle im Betrage von CHF 95‘000.00 zugestimmt. Ziel ist es, mit dem Bau der Anlage noch dieses Jahr zu beginnen. GK

Genehmigte Schlussabrechnungen
An der letzten Sitzung hat der Gemeinderat verschiedene Bau- bzw. Schlussabrechnungen genehmigt:

a)     die Aktualisierung/Überarbeitung des generellen Entwässerungsplanes Teil 1 wurde mit Minderkosten von 11 %, d. h. mit Gesamtkosten von CHF 44‘383.98 abgeschlossen; der Kostenvoranschlag betrug CHF 50‘000.00;

b)     die Zufahrt Rütiberg wurde mit Gesamtkosten von CHF 101‘423.20 abgeschlossen; das sind rund CHF 6‘500.00 über dem Kostenvoranschlag

Inspektion Grundbuchamt und Beurkundungstätigkeit
Gemäss Art. 250 des Gesetzes über die Einführung des Schweizerischen Zivilgesetzbuches vom 27. April 1969 (EG zum ZGB, bGS 211.1) stehen die Grundbuchämter unter der Aufsicht des Regierungsrates.

Der kantonale Grundbuchinspektor hat im Rahmen seiner Aufsichtspflicht die Inspektion des Grundbuchamtes Teufen am 8. September 2014 vorgenommen.

Das Grundbuchamt Teufen wird kompetent und engagiert geführt.

Insgesamt wurden im Jahr 2012 725 Belege ins Grundbuch Teufen eingetragen und im Jahr 2013 758. Die Grundbuchgeschäfte werden im Rahmen des gesetzlichen Auftrages ordnungsgemäss vorbereitet und abgeschlossen. Es konnten keine Unregelmässigkeiten festgestellt werden.

Der Gemeinderat dankt dem Leiter des Grundbuchamtes Peter Müller und seinem Team für den grossen Einsatz und pflichtbewusste Arbeit.

Am 11. September 2014 erfolgte die Inspektion der Beurkundungstätigkeit. Gemäss Art. 23 Abs. 2 des Beurkundungsgesetzes unterstehen die öffentlichen Urkundspersonen der Aufsicht des Departementes Inneres und Kultur.

Die geprüften Urkunden haben einen guten Eindruck hinterlassen. Der Aufbau ist klar und die Formulierungen sind kurz und prägnant. Auch hier konnten keine Unregelmässigkeiten festgestellt werden.

Der Gemeinderat dankt auch der Leiterin des Erbschaftsamtes Daniela Mohr für den grossen Einsatz und die pflichtbewusste Arbeit. GK

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