12.09.2016

Vermächtnis Guyer: „Pflichtwidriges Verhalten von Walter Grob“

Gemeinderat Teufen: Administrativuntersuchung abgeschlossen

Der frühere Gemeindepräsident von Teufen, Walter Grob, hätte im Zusammenhang mit einem Vermächtnis in aussergewöhnlicher Höhe, mit dem er als Privatperson bedacht wurde, den Gemeinderat frühzeitig informieren und als Präsident der Erbteilungskommission sowie als Präsident der Heidi und Paul Guyer-Stiftung in den Ausstand treten müssen. Das ist das Ergebnis einer Administrativuntersuchung, die damit die damalige politische Beurteilung des Gemeinderates bestätigt. Walter Grob war aufgrund der nicht mehr vorhandenen Vertrauensbasis per Ende Mai 2016 zurückgetreten.

Walter Grob, von 2010 bis 2016 Gemeindepräsident von Teufen, wurde im vergangenen Jahr als Privatperson mit einem Vermächtnis in aussergewöhnlicher Höhe bedacht. Bei der Abwicklung der Erbschaft verhielt sich Walter Grob aus Sicht von Geschäftsprüfungskommission und Gemeinderat nicht angemessen: Er informierte die Behörden nicht aktiv von sich aus und nicht vollständig über die Angelegenheit und grenzte verschiedene seiner Funktionen nicht klar voneinander ab.

Bericht bestätigt Haltung des Gemeinderates

Der nun vorliegende rund 50-seitige Bericht des Rechtsanwalts und ehemaligen Verwaltungsrichters Markus Joos, den der Gemeinderat nach Absprache mit der Geschäftsprüfungskommission mit der Administrativuntersuchung betraut hat, bestätigt die damalige politische Beurteilung von Gemeinderat und Geschäftsprüfungskommission: Er spricht von einem pflichtwidrigen Verhalten, weil Walter Grob den Gemeinderat nicht von sich aus und unverzüglich über das Vermächtnis zu seinen Gunsten informierte und weil er als Präsident der Erbteilungskommission und auch als Präsident der (vom Vermächtnis ebenfalls betroffenen) Heidi und Paul Guyer-Stiftung hätte in den Ausstand treten müssen. Eine konkrete Einzelhandlung von Walter Grob erachtet der Bericht als möglicherweise strafrechtlich relevant – weil kein finanzieller Schaden für die Stiftung entstanden ist, verzichtet diese jedoch auf einen Strafantrag.

Korrekt verhalten haben sich im ganzen Vorgang, wie der Bericht festhält, die Leiterin des Erbschaftsamtes und die Vizepräsidentin des Gemeinderates. Der damalige Gemeindeschreiber hat weitgehend korrekt gehandelt, zumal ihm wichtige Informationen für ein anderes Handeln fehlten. Im Weiteren haben die Befragungen von Markus Joos keinen konkreten Hinweis oder Verdacht auf eine Verletzung des Amtsgeheimnisses oder des Datenschutzes ergeben.

Neuer Gemeinderat beurteilt gleich

Der Gemeinderat in neuer Zusammensetzung hat den Bericht in seiner Sitzung vom 30. August 2016 zur Kenntnis genommen und stützt die Beurteilung des Gemeinderates vom April 2016, wonach die Vertrauensbasis für eine weitere Zusammenarbeit zwischen Walter Grob und dem Gemeinderat nicht mehr vorhanden war. Der Gemeinderat wertet auch in neuer Zusammensetzung die damalige Beurteilung als richtig und bedauert diese Entwicklung für Walter Grob persönlich sehr.

Markus Bänziger, als Vizepräsident derzeit interimistisch an der Spitze der Gemeinde, würdigt aber auch dessen Verdienste: «Nach seiner sehr langjährigen Tätigkeit als Grundbuchverwalter und als Gemeindeschreiber hat Walter Grob in verdankenswerterweise viel für die Gemeinde geleistet. Der Gemeinderat schätzt sein professionelles Verhalten im Rahmen der Verhandlungen über den Rücktritt und die nachfolgenden Schritte.»

Bericht liegt öffentlich auf

Die Bevölkerung kann in der nächsten Zeit auf der Gemeindeverwaltung Einsicht in den Bericht nehmen – Teile des Berichts sind zum Schutz von überwiegenden öffentlichen oder privaten Interessen von beteiligten Personen (Art. 10 Informationsgesetz) schwarz gefärbt.

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