20.08.2016

„Wir haben die Pflicht, das juristisch abzuklären“

Vize-Gemeindepräsident Markus Bänziger zur Kurztunnel-Initiative.

kurztunnel ochsen spar schuetzengarten (3)
Das Bild zeigt im Hintergrund die ungefähre Lage des zu erstellenden Portals für den Kurz-Tunnel. Foto: EG

Erich Gmünder

Kaum einen Monat nach Einreichung der Initiative für einen Kurz-Tunnel nahm der Gemeinderat Stellung und erklärte das Volksbegehren formell als zustande gekommen. Für die Abklärung der Gültigkeit hat er jedoch zwei Gutachten in Auftrag gegeben. Im Fokus steht insbesondere die Kostenschätzung des Komitees.

Der Gemeinderat hegt aufgrund erster Analysen Zweifel, ob ein Kurz-Tunnel mit den im Initiativtext konkret genannten ca. 10 Mio. Franken (Objektkredit für den Beitrag der Gemeinde) überhaupt machbar wäre. Deshalb wird nicht nur ein juristisches Gutachten eines HSG-Verwaltungsrechtlers eingeholt, sondern gleichzeitig eine grobe Kostenschätzung bei einem externen Fachmann. Die beiden Aspekte hängen denn auch aus Sicht des Gemeinderates eng zusammen.

„Das ist eine komplexe Frage, und wir haben weder das juristische Wissen noch das Knowhow, die Kosten dieser Tunnelvariante abzuschätzen.“ Das Initiativkomitee hatte seine Kostenschätzung wie folgt begründet: „Die Kosten wurden auf 35 Mio. geschätzt. 25 Mio. zu Lasten Bund, 10 Mio. zu Lasten Gemeinde (Ertragsüberschuss 2015: 10,2 Mio.).“

Hürden

„Die Frage der Gültigkeit muss bis vor Bundesgericht genügen, das können wir nicht einfach an einer Gemeinderatssitzung mal kurz besprechen“, sagt Markus Bänziger. „Denn wenn die eine oder andere Seite gegen unseren Entscheid rekurriert, kann der Rechtsweg bis zur Stufe Bundesgericht beschritten werden.“ Den 919 Unterzeichnern der Initiative stünden jene 1’565 Bürger gegenüber, welche letztes Jahr die Tunnelvorlage abgelehnt und damit grünes Licht für die Doppelspur gegeben hätten.

Um welche Hürden es konkret geht, macht Markus Bänziger an Artikel 11 der Gemeindeordnung deutlich, wo die Ansprüche an die Gültigkeit einer Initiative festgehalten sind: „Ganz oder teilweise ungültig ist eine Initiative, wenn sie a) dem Grundsatz der Einheit der Materie widerspricht; b) übergeordnetem Recht widerspricht; c) undurchführbar ist.“ Die Kernfrage ist laut Markus Bänziger, unter Buchstabe c, die Durchführbarkeit: „Kann man dem Stimmbürger ein Volksbegehren vorlegen, in der im Initiativtext von einem Objektkredit von 10 Mio. Franken die Rede ist, während die von Fachleuten geschätzten Kosten allenfalls deutlich höher sind?“

Geritzt werden könnte auch Buchstabe b, da der Beschluss auch übergeordnetes Recht betrifft. „Wir reden da über ein Bahnthema, und die Frage ist, ob wir überhaupt Möglichkeiten haben, Einfluss zu nehmen auf die übergeordnete Bahnplanung.“

Diese Fragen sollen jetzt vom renommierten Verwaltungsrechtler Prof. Dr. Benjamin Schindler von der HSG fundiert abgeklärt werden, unter Berücksichtigung der gleichzeitig von Tunnelbauspezialisten zu erstellenden Grobkostenschätzung. Wie der Entscheid ausgehen wird und wie der Gemeinderat im Falle einer Ungültigkeitserklärung vorgehen würde, um die Stimmungslage der Bevölkerung zu sondieren, dazu mag Markus Bänziger nichts sagen. „Unser Wunsch ist es, dass die Bürger zu diesem Volksbegehren Stellung nehmen können. Wir wollen aber dem Gutachten nicht vorgreifen.“

Verständnis beim Initiativkomitee

Initiant Beat Bachmann hat für das Vorgehen des Gemeinderates Verständnis. Das Initiativkomitee wurde von der Behörde und den Bahnvertretern vorab über das weitere Vorgehen informiert, dabei habe eine „friedliche Atmosphäre“ geherrscht. Der Gemeinderat habe gezeigt, dass er das Volksbegehren ernst nehme und vorwärts machen wolle; dass die Abklärungen jedoch Zeit in Anspruch nehmen, sei verständlich. „Dass man die juristische und die finanzielle Frage parallel abklärt, zeigt, dass man Gas gibt. Und das ist schon mal gut.“

Wenn der Gemeinderat mit einer Vorlage vor das Volk treten wolle, müsse er mit Zahlen und Fakten operieren können. „Ich habe keine Mühe damit. Es ist mir wohler, man macht es seriös und sauber, als wenn man sich hinterher wieder irgendwie rechtfertigen muss“, so der Sprecher des Initiativkomitees.

Der Initiativtext

Die Initiative ist in Form einer allgemeinen Anregung formuliert und lautet folgendermassen: Der Gemeinderat Teufen wird hiermit angeregt über einen Objektkredit von geschätzten CHF 10 Mio. für den Bau eines Kurz-Tunnels zwischen Bahnhof und Schützengarten abstimmen zu lassen. (Die mit dieser Volksinitiative verbundenen Ausgaben unterliegen dem obligatorischen Referendum).

 

Mehr zum Thema

1 Kommentar

  1. Rolf Blankenhorn

    27.08.2016 / 18:53 Uhr

    Und wenn der Kurztunnel auch Chf 20 Millionen kosten würde, wäre es immer noch der richtige Weg! Es wäre sehr zu hoffen, dass auch unser Gemeinderat bereit ist, dies einzusehen.

    Antworten

Die Angaben "E-Mail-Adresse", "Adresse" und "PLZ/Ort" werden nicht veröffentlicht, sondern dienen zur eindeutigen Identifizierung der Urheberschaft. Bitte alle Felder ausfüllen.