Alt Baudirektor bedauert Baumfällung beim Bahnhof

15.03.2018 | Erich Gmünder
kastanie bahnhofpark (24)
Vorher: Der Kastanienbaum in voller Pracht, Herbst 2017. Fotos: Köbi Brunnschweiler

 

Nachher: Der Parkplatz ohne Kastanienbaum und ohne Sammelstelle.

Erich Gmünder

Die Parkplätze für Park & Ride sowie die Sammelstelle für Altmetall und Glas beim Bahnhof Areal Ost mussten in der vergangenen Woche aufgehoben respektive verlegt werden. Sie machten Platz für den Bauinstallationsplatz im Rahmen des Bahnhofumbaus. Während diese (angekündigte) Verlegung ohne Nebengeräusche über die Bühne ging, wird die anschliessende Fällung  des Kastanienbaums in der Nachbarschaft bedauert.

Jakob Brunnschweiler wohnt gleich gegenüber dem Parkplatz an der Speicherstrasse und konnte die Fällung von seinem Wohnzimmer aus fotografisch dokumentieren. „Als Liegenschaftsbesitzer sind wir natürlich von der kommenden Bauerei sehr stark betroffen“, sagt er dazu.

Der alt Landammann und Baudirektor bedauert den Verlust des stolzen Exemplars, der aus seiner Sicht nicht nötig gewesen wäre. Der Baum musste für die Verlegung des unterirdischen Katzenbachs Platz machen, der nun genau an dieser Stelle den Platz quert.

Dieses Wasserbauprojekt sei jedoch im Gegensatz zu den anderen Bauvorhaben nicht öffentlich aufgelegt worden, und somit hätten auch keine Einsprachemöglichkeiten bestanden. Wäre es aufgelegt worden und wäre die Fällung des Baums darauf ersichtlich gewesen, hätte er vermutlich Rechtsmittel ergriffen.

Vorher: Blick von der Gegenseite auf den Parkplatz mit dem Kastanienbaum. Das Haus von Jakob Brunnschweiler liegt gleich dahinter (rechts vom Restaurant Blume). Archivbild: EG

Bauherr für die Sanierung und Kapazitätserweiterung des Katzenbachs ist der Kanton, Stellung nimmt der für dieses Projekt zuständige Kantonsingenieur Urban Keller. Eine Linienführung um den Baum herum hätte zu deutlicher Mehrlänge und Mehrkosten geführt, ein unverhältnismässiger Aufwand, sagt Urban Keller, da es sich zudem nicht um einen geschützten Baum gehandelt habe. Auch wäre die künftige Bebauung des Areals durch die Gemeinde als künftiger Besitzerin – aufgrund eines Referendums wird im Sommer über dessen Kauf abgestimmt – wegen der Gewässerabstandslinien eingeschränkt worden. Zudem sprächen technische Gründe für eine direkte Führung, da Knicke in Rohren anfällig auf Verstopfungen seien. „Und es gibt ja niemand eine Garantie, dass der Baum die Bauerei überlebt hätte,“ gibt Urban Keller zu bedenken.

Gemäss Wasserbaugesetz kann auf eine Auflage verzichtet werden, wenn nur wenige Grundeigentümer betroffen und namentlich kein Privateigentum erheblich beeinträchtigt ist. Das sei hier der Fall, da nur der Kanton und die Appenzeller Bahnen betroffen seien. Das Wohnhaus von Jakob Brunnschweiler liegt auf der anderen Strassenseite und hat deshalb keinen direkten Anstoss.

Jakob Brunnschweiler ist nach wie vor überzeugt, dass eine andere Linienführung möglich gewesen wäre, welche den Baum nicht tangiert hätte.

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