Budget 2015: Gemeinderat setzt neue Ziele

16.04.2014 | TPoscht online
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Budget 2015; Prozess und finanzielle Ziele

Kaum ist die Jahresrechnung 2013 abgeschlossen, startet bereits wieder der Budgetprozess für das nächste Jahr. Der Gemeinderat hat sich an der letzten Sitzung mit dem Terminplan für die Budgetierung auseinandergesetzt. Der Prozess startet am 16. April 2014 mit dem Versand der Budgetunterlagen und endet am 16. September 2014 mit der Verabschiedung im Gemeinderat.

Der Gemeinderat hat sich über das Leitbild folgende finanzielle Ziele gesetzt:

 Ausgeglichener Voranschlag, maximal 1% Verlust des Steuerertrages

 Selbstfinanzierungsgrad 100% im zehnjährigen Mittel

 Fremdverschuldung (kurzfristig) max. 150% eines Jahres Steuerertrages

 Steuerbelastung in der Region Ostschweiz bei dem Top 3.

Die beiden Ziele ausgeglichener Voranschlag sowie Fremdverschuldung kurzfristig maximal 150% eines einjährigen Steuerertrages werden traditionell stets erreicht, der zehnjährige Selbstfinanzierungsgrad von 100% bekanntlich seit Jahren nicht mehr: Von 2004 – 2013 liegt dieser bei 90.4%. Die Fremdverschuldung hat von 2003 – 2013 von 20.4 Mio auf 32.8 Mio zugenommen. Ein Platz unter den Top 3 der Ostschweiz bezüglich Steuerbelastung wird nicht erreicht.

Um den zehnjährigen Selbstfinanzierungsgrad entsprechend dem Leitbild in den nächsten Jahren der 100%-Marke zu zuführen, die Verschuldung zu reduzieren und damit Handlungsfreiräume für künftige Grossprojekte ( wie z. B. Schule, Altersheim, Tunnelierung) zu gewinnen, sind folgende Massnahmen nötig:

a) Einschränkungen im Investitionsgebaren, Konzentration auf das Notwendige und Wesentliche;

b) Eindämmung des Ausgabenwachstums bzw. Reduktion der Ausgaben

Der Gemeinderat hat sich deshalb fürs Budget 2015 folgende Ziele gesetzt:

• Die Fremdverschuldung ist jährlich um 1 – 2 Mio. abzusenken

• Das Basisbudget 2015 soll sich bezüglich Gesamtaufwand am Rechnungsabschluss 2013 orientieren.

• Das Investitionsvolumen soll sich auf CHF 2 Mio. (exkl. Spezialfinanzierungen) beschränken.

• Der negative Saldo der Spezialfinanzierungsgefässe (aus laufender Rechnung sowie Investitionstätigkeiten) soll insgesamt im 2015 CHF 0.5 Mio. nicht übersteigen.

• Der Unterhaltsbedarf (aktivierbar und abschreibbar) soll den Nettoertrag aus dem Finanzvermögen nicht überschreiten.

Der Gemeinderat hofft, mit den obigen Massnahmen die finanziellen Ziele des Leitbildes in absehbarer Zeit erreichen zu können.

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