«Die Überbauung ist eine Win-Win-Situation»

02.09.2016 | Erich Gmünder
KAB Auffahrt Wallfahrt Wonnenstein 2009
KAB Auffahrt Wallfahrt Wonnenstein 2009
Das Kloster Wonnenstein ist auf neue Einnahmequellen angewiesen. Archivbild: EG
Erich Gmünder Das Kloster Wonnenstein plant, sein Grundstück an der Umfahrungsstrasse bei der Steinerstrasse einer gewerblichen Nutzung zuzuführen. Das Gebiet liegt in der Gewerbezone, ansiedlungswillige Firmen sind vorhanden. Bereits nächstes Jahr sollen die Bagger auffahren, wenn nicht noch etwas dazwischenkommt. Der Quartierplan unterliegt dem fakultativen Referendum. Momentan liegt der Quartierplan auf, er wurde vom Gemeinderat dem fakultativen Referendum unterstellt, wie den Gemeinderatsverhandlungen vom 16. August zu entnehmen ist. Eine Finanzierungsquelle für das Kloster Die Altherren der Studentenverbindung Bodania hatten sich 2012 anerboten, das Kloster in «weltlichen» Fragen zu unterstützen. Andreas C. Brändle ist heute für die Verwaltung und die Kommunikation des Klosters zuständig. Der Kanton als Auslöser Wie er am Telefon erklärt, war der Auslöser der ganzen Geschichte der ominöse Artikel gegen die Baulandhortung, welcher die Gemeinden dazu zwang, Grundstücke, welche länger als 10 Jahre nicht genutzt wurden, auszuzonen. Im November 2012 erhielt das Kloster ein Schreiben der Gemeinde Teufen mit der Androhung, dass das Grundstück per 1. Januar 2014 ausgezont werden könnte. Was bislang als finanzielle Reserve gedacht war, drohte sich nun schlagartig zu entwerten.
quartierplan wonnenstein schlatt (1)
Die Parzelle des Klosters befindet sich im Winkel zwischen Steiner- und Umfahrungsstrasse. Foto: zVg.
Rasch erfasste das Kloster die Brisanz und reichte unverzüglich ein Gesuch um eine Fristerstreckung ein. Parallel dazu wurden potenzielle Interessenten für eine gewerbliche Überbauung gesucht. Denn mit der Nutzung des Areals kann eine willkommene neue Finanzierungsquelle für das wirtschaftlich nicht eben verwöhnte Kloster erschlossen werden. Das Grundstück war bereits vor 20 Jahren der Gewerbezone zugeschlagen worden; es wurde in den 70er- Jahren durch den Bau der Umfahrungsstrasse quasi vom Kloster abgetrennt. Mitten in der Planung veränderte sich jedoch die Ausgangslage. Plötzlich zog der Kanton den «unsäglichen» Artikel 57 zurück. Damit war der Druck für eine rasche Überbauung wieder vom Tisch. Doch das Kloster entschied, mit den Arbeiten fortzufahren: «Wir waren schon so weit in der Planung, dass wir sagten, wir marschieren weiter, sonst wäre der ganze Aufwand für uns und die beteiligten Betriebe umsonst gewesen.»

«Das Kloster verkauft keinen Boden»

Die Frist für das fakultative Referendum läuft Ende September ab. Andreas C. Brändle hofft, dass das Projekt anschliessend rasch zur Ausführungsreife weiterentwickelt werden kann. «Ansiedlungswillige Betriebe sind vorhanden und der Gemeinde bekannt, und wir hoffen, dass wir 2017 mit Bauen anfangen können.» Der Boden soll allerdings nicht verkauft, sondern im Baurecht zur Verfügung gestellt werden. «Ein Verkauf von Boden stand für das Kloster nie zur Diskussion», betont Brändle. Win-Win-Situation Von der Überbauung des Areals profitieren sowohl das Kloster und die künftigen Betreiber als auch die Gemeinde: «Es werden an bestens erschlossener Lage neue Arbeitsplätze angesiedelt, und das Kloster kann regelmässig Ertrag generieren.» Mitsprache der Bevölkerung – ein Novum Da das fragliche Gebiet der Quartierplanpflicht untersteht, musste ein Sondernutzungsplan erstellt werden, der nun gemäss den Änderungen im Gemeindegesetz dem fakultativen Referendum unterstellt wurde. Dieses kommt erstmals zur Anwendung: Die Initiative für ein fakultatives Referendum über Sondernutzungspläne war im Zusammenhang mit der Rodung des Thürerparks 2014 lanciert worden und wurde am 3. April dieses Jahres an der Urne überraschend deutlich angenommen.  

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