"Kostendeckelung gegen oben" mehrheitlich begrüsst

14.12.2015 | Erich Gmünder
christian ehrbar tuefner chopf (27)
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Christian Ehrbar ist noch bis zum Ablauf des Amtsjahres Ende Mai 2016 Präsident der GPK. Archivfoto: EG

Am 16. November hatte die GPK einen Entwurf für ein neues Entschädigungsreglement in die Vernehmlassung geschickt. Die Vernehmlassungsfrist läuft heute Montag, 14. Dezember offiziell ab. Bis zum Montagmorgen seien rund 20 Rückmeldungen eingetroffen, sowohl von Parteien und Behörden wie auch Privaten, sagte GPK-Präsident Christian Ehrbar gegenüber der Tüüfner Poscht.

Der Entwurf sieht ein Kostendach vor in der Höhe von 170’000 Franken (exklusive Gemeindepräsident, plus 16’000 Franken Pauschalspesen für die acht Gemeinderäte), innerhalb dessen der Gemeinderat selber entscheiden kann, wie er die Entschädigungen für die Mitglieder der Behörde regeln will. „Somit könnte der Gemeinderat jederzeit auf veränderte Mehr- oder Minderbelastungen in einzelnen Ressorts im Rahmen des Kostendachs reagieren.“

Die Eingaben mussten an den Präsidenten der GPK, Christian Ehrbar, gerichtet werden. „Die rund 20 Rückmeldungen decken ein breites Spektrum ab“, sagte Christian Ehrbar auf Anfrage. Insbesondere die „Kostendeckelung gegen oben“ sei grossmehrheitlich begrüsst worden.

Ebenso habe es einige Rückmeldungen gegeben, welche die aussordentlichen Aufwendungen gemäss heute gültigem Reglement abgelten möchten. Unter anderem hat sich dieser Ansatz in der Praxis nicht bewährt.

Kompetenz künftig beim Volk?

Gemäss Gemeindeordnung ist die GPK für den Entwurf und der Gemeinderat für die Genehmigung des Entschädigungsreglementes zuständig. Für Christian Ehrbar keine glückliche Lösung. Es seien nun auch Vorschläge im Raum, die Entschädigungsfrage im Rahmen einer Teilrevision der Gemeindeordnung so zu regeln, dass das Reglement dem Volk vorgelegt werden solle, wie das von der GPK bereits im Frühjahr  2014 empfohlen worden war. In der Zwischenzeit würde das bestehende Reglement weiterhin seine Gültigkeit behalten.

„Bei der Erarbeitung des neuen Reglements wie bei dessen Vernehmlassung stellte sich klar heraus, dass die Entschädigungsthematik am Ende des Tages mit der korrekten Umsetzung zum Erfolg oder Misserfolg wird. Hier sind der Gemeindeschreiber und Gemeindepräsident gefordert und stehen entsprechend in der Verantwortung“, hält Christian Ehrbar abschliessend fest.

Zu weiteren Aussagen könne er noch nicht Stellung nehmen. Zuerst werde die Geschäftsprüfungskommission an einer der nächsten Sitzungen eine Auslegeordnung vornehmen und das weitere Vorgehen mit dem Gemeinderat besprechen, sagte der GPK-Präsident.

Erich Gmünder

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