Antworten auf 12 Fragen zu Kurztunnel und Doppelspur

15.05.2017 | TPoscht online
Präsentation1 faktencheck Kurztunnel
Die Antworten der Verantwortlichen von Gemeinde, Kanton und Appen­zeller Bahnen auf häufig gestellte Fragen. Die Diskussion im Vorfeld der Abstimmung vom 21. Mai 2017 über die Kurztunnel-Initiative ist von vielen Fragen, Unklarheiten und widersprüchlichen Informationen geprägt. In dieser Rubrik versuchen wir, durch Fakten Klarheit zu verschaffen. In loser Folge beantworten wir häufig gestellte Fragen aus der Bevölkerung. Mailen Sie uns Ihre Fragen an redaktion@tposcht.ch.

Frage: In Leserbriefen und Kommentaren im Zusammenhang mit der Kurz-Tunnel-Initiative wird immer häufiger der im 2015 vom Stimmvolk abgelehnte Langtunnel wieder ins Spiel gebracht.

Antwort: Bei einer Annahme der Volksinitiative für den Bau eines Kurz-Tunnels zwischen Bahnhof und Schützengarten ist der Gemeinderat verpflichtet, sich an den Inhalt der Volksinitiative zu halten. Dieser lautet: „Der Gemeinderat Teufen wird hiermit angeregt, über einen Objektkredit von geschätzten CHF 10 Mio. für den Bau eine Kurz-Tunnels zwischen Bahnhof und Schützengarten abstimmen zu lassen.“ Der Gemeinderat muss zwingend die Vorarbeiten (Projektierungs- und anschliessend Objektkredit) für einen Kurztunnel weitertreiben, ansonsten würde sich der Gemeinderat über zwei Abstimmungsergebnisse (Nein zum Langtunnel, JA zur Kurz-Tunnel-Initiative) hinweg setzen, was rechtlich unzulässig ist. (Gemeinderat Teufen)

Frage: Ist die Schätzung «Betrieb Kurztunnel ab ca. 2030» realistisch? Welche Verfahrens-, Bewilligungs- und Finanzhürden müssten genommen werden? (Peter Winzeler)

Antwort: Vor Beginn der Detailprojektierung bzw. vor dem Baubeginn müssten zahlreiche wichtigen Verfahrensfragen und technische Probleme geklärt und finanziell abschliessend und verbindlich geklärt werden. Dies sind unter anderem (Aufzählung nicht abschliessend):
  • Sicherstellung der Finanzierung der Projektierungs-, Bau- und Unterhaltskosten
  • Verkehrssicherheit – den nötigen Platz schaffen für den Bahn-, Strassen- und Langsamverkehr im Bereich Schützengarten bis Elektro Nef
  • Ausarbeitung eines bau- und sicherheitstechnisch bewilligungsfähigen Bauprojekts (inkl. Umweltverträglichkeitsprüfung)
  • Erlangung einer rechtskräftigen Baubewilligung
Je nach Anzahl und Bedeutung der Einsprachen gegen das Projekt (mit denen mit einer hohen Wahrscheinlichkeit gerechnet werden muss) kann alleine die Erlangung der rechtskräftigen Baubewilligung mehrere Jahre in Anspruch nehmen. Die Ausschreibung, Realisierung und Inbetriebnahme des Bauprojekts selber dürfte ca. 3-4 Jahre dauern. Falls bis ca. 2023/2024 alle diese Hürden erfolgreich genommen werden könnten, ist aus heutiger Sicht eine Inbetriebnahme zwischen 2026-2030 denkbar. (Die Antwort wurde von der Gemeindekanzlei aus mehreren Kanälen zusammengetragen)  

Frage: Kann das Dorfzentrum bei besonderen Anlässen (Silvesterchlausen, Adventsnacht etc.) auch nach Inbetriebnahme der Durchmesserlinie sowie nach der Realisierung der Doppelspur gesperrt und auf Bahnersatz umgestellt werden? (Leser S.S.)

Antwort: Nach Inbetriebnahme der Durchmesserlinie Ende 2018 bieten die Appenzeller Bahnen AG weiterhin Hand, um den Bahnbetrieb während den Anlässen im Dorfzentrum vorübergehend einzustellen. Damit bleibt die heutige Praxis bestehen. (Gemeinderat Teufen)  

Frage: Warum wurde noch nie über die Doppelspur abgestimmt?

Antwort: Der Ausbau der Bahninfrastruk­tur unterliegt eidgenössischer Gesetzge­bung (Eisenbahngesetz). Nach dieser sind die Bahnbetreiber für die Projektierung der Bahninfrastruktur verantwortlich. Die Kos­ten für diese Projekte trägt der Bund. Drit­te, so z.B. Kantone und Gemeinden, können Projekt-Alternativen einbringen, müssen den finanziellen Mehraufwand jedoch selber tragen. Da die Doppelspur das Projekt der Appenzeller Bahnen AG ist und dementspre­chend der Bund deren Finanzierung über­nimmt, mussten die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger noch nie über diese Variante abstimmen, da sie diese Variante nicht mit­finanzieren müssen. Bei einer Tunnellösung als Projekt-Alternative, müsste die Gemeinde Teufen jedoch die Mehrkosten selbst tragen, weshalb das Stimmvolk diese Ausgaben ge­mäss Kompetenzordnung genehmigen muss. (Gemeinderat Teufen)

Frage: Würde bei Annahme der Initiative die Realisierung des Bahnhofkreisels entfallen?

Antwort: Nein, der Kanton plant mit und ohne Doppelspur einen Kreisverkehr an der Bahnhofkreuzung. Auch im Falle eines «JA» zum Kurztunnel hat der Kreisel seine Notwendigkeit, da die Prognosen zeigen, dass insbesondere der Autoverkehr in den kommenden Jahren noch weiter zunehmen wird. Nur ein Kreisel kann das kommende Verkehrsaufkommen aufnehmen, die Post besser erschliessen, die Fussgängerquerung Speicherstrasse sicherer machen und die Radfahrenden nicht mehr mitten in der Kreu­zung warten lassen. (TBA)

Frage: Wie viele Parkplätze im Dorfzentrum müssten für die Doppelspurvariante weichen und ist geplant, für allenfalls wegfallende Parkplätze Ersatz zu schaffen?

Antwort: Da die Planung sowohl der Dop­pelspur als auch der Gestaltung des Dorfzen­trums noch nicht so weit fortgeschritten sind, kann diese Frage zum jetzigen Zeitpunkt noch gar nicht beantwortet werden. Der Ge­meinderat ist sich aber der Wichtigkeit dieser Kurzzeitparkplätze für das Gewerbe bewusst und wird bei einem Wegfall dafür besorgt sein, dass ein adäquater Ersatz geschaffen wird. (GR)

Frage: Ist es richtig, dass bei der Tunnel­variante der Bahnhof unterirdisch zu liegen kommt?

Antwort: Der Bahnhof muss bei der Rea­lisierung einer Tunnelvariante tiefer gelegt werden. Nach heutigen Schätzungen kommt der Bahnhof bei einer Tunnelvariante unge­fähr vier Meter unter dem heutigen Niveau zu liegen. (GR)

Frage: Wie schnell können die neuen tramähnlichen Tangozüge anhalten? Ist der Brems­weg vergleichbar mit dem eines Autos?

Antwort: Der Bremsweg der Tangozüge ist bei einer Geschwindigkeit von 30 km/h um die Hälfte kürzer als bei den heute eingesetz­ten Zugskompositionen. Auf der geplanten Strassenbahn-Doppelspur gilt zudem Fahrt auf Sicht, die Bahn muss jederzeit vor einem stehenden Objekt anhalten können. Auf­grund der maximal möglichen Reibung zwi­schen Rad und Schiene sind die Bremswege der Tangozüge jedoch dennoch etwas länger als bei Autos. (AB) [grauer-kasten title=“Haben Sie noch Fragen?“ text=“Am 3. Mai informieren Gemeinde, Kanton und Bahn im Lindensaal (19.30 Uhr) über ihre Stellungnahme zur Kurztunnel-Initiative und über die Konsequenzen auf die laufenden Projekte der Bahn und die Gestaltung des Dorfzentrums. In dieser Rubrik haben wir immer wieder­kehrende Fragen den Verantwortlichen zur Beant­wortung vorgelegt. Mailen Sie uns Ihre Fragen oder nehmen Sie Stellung mit einem Kommentar oder Leserbrief auf unserem Online-Forum: www.tposcht.ch/Dossier – oder per Post an: Tüüfner Poscht, Postfach 215, 9053 Teufen“ ]

Frage: Welche Auswirkung hätte der Tunnel­bau auf die im Rahmen der Doppelspurvariante geplanten Verbesserungen der Schülervelospuren nach Niederteufen?

Antwort: Nach heutigem Kenntnisstand ist davon auszugehen, dass bei der Realisie­rung der Variante Kurz-Tunnel die restliche Strecke analog der heutigen Streckenführung bestehen bleibt und lediglich die bestehen­den bahntechnischen Sicherheitsmängel be­hoben werden. (GR)

Frage: Hat die Bahn im Doppelspurbetrieb  bei den Fussgängerstreifen Vortritt?

Antwort: Auf Fussgängerstreifen ohne Verkehrsregelung haben Fussgänger Vor­tritt. Einzige Ausnahme bildet die Strassen­bahn, welche gegenüber dem Fussgänger im Vortrittsrecht ist. Diese Regelung gilt in der gesamten Schweiz. Es ist Teil der Verkehrser­ziehung, neue Verkehrsteilnehmer wie Schü­ler diesbezüglich zu schulen. (TBA)

Frage: Fallen die Fussgängerstreifen im Dorf bei der Doppelspur weg?

Antwort: Die Frage, ob und wo im neu gestalteten Dorfzentrum Fussgängerstreifen platziert werden, hängt nicht von der Frage Tunnel oder Doppelspur ab. Es hängt von der Fusswegplanung der Gemeinde, von der Konzeption der Gestaltung und vom zukünftigen Verkehrsregime ab. Es sei an dieser Stelle daran erinnert, dass in Tempo-30-Zonen grundsätzlich keine Fussgängerstreifen vorgesehen sind. (TBA)

Wie hoch wird das Risiko von Schäden durch Vibrationen, Erschütterungen und Setzungen durch den Tunnelbau an den darüberliegenden Liegenschaften eingeschätzt? Von wem müssten allfällige Reparaturkosten getragen werden?

Wahrnehmbare Erschütterungen und Vibrationen sowie messbare Setzungen sind beim Tunnelbau vor allem bei den Portalbereichen und bei geringen Überdeckungen vom Tunnel zur Oberfläche bzw. Fundamente von Gebäuden nicht auszuschliessen. Beim Kurztunnel betrifft dies die ganze Tunnellänge von ca. 360 Metern, insbesondere aber die portalnahen Tunnelabschnitte. Beschädigungen durch Erschütterungen sind kaum zu erwarten. Hingegen können unter Umständen Erschütterungen physisch (oder im Fall von Körperschall akustisch) wahrgenommen werden. Durch schonende Bauverfahren können diese reduziert werden. Zusätzlich können Bauzeiteinschränkungen hilfreich sein, um Störungen auf wenig sensible Tageszeiten einzugrenzen. Bezüglich der Setzungen werden die Bauverfahren und die Konstruktionsart so gewählt und berechnet, dass die Deformationen sehr klein zu erwarten sind. Geringe Beschädigungen wie z.B. Risse sind bei besonders exponierten Gebäuden aber nicht gänzlich auszuschliessen. Vor Baubeginn werden deshalb bei allen potenziell gefährdeten Gebäuden Zustandsaufnahmen (z.B. vorhandene Rissbilder, Abplatzungen etc.) gemacht. Bei potenziell gefährdeten Gebäuden werden Messgeräte zur Überwachung von Setzungen und Erschütterungen angebracht. Nachweislich durch die Tunnelbauarbeiten verursachte Schäden an Liegenschaften und Grundstücken müssen von der Bauherrschaft des Tunnelbauprojektes behoben und übernommen werden. (Gesamtprojektleiter für die Ortsdurchfahrt der AB) (Quellen: GR: Gemeinderat Teufen; TBA: Kantonales Tiefbauamt; AB: Appenzeller Bahnen AG)  

Neue Homepage der Gemeinde zur Ortsdurchfahrt

  Im Zusammenhang mit der Ortsdurchfahrt Teufen sind zu diversen Themen an verschiedenen Stellen Informationen publiziert worden. Mit der neuen Homepage Zukunft Teufen (vorher: odt.teufen.ch) wurde nun ein erster Schritt gemacht, um diese Informationen zentral zu sammeln und zur Verfügung zu stellen. Mit dem Ziel, interessierte Personen und insbesondere alle Teufnerinnen und Teufner umfassend zu informieren, wird diese Homepage laufend mit Aktualitäten ergänzt. Mittels Kontaktformular besteht auch die Möglichkeit, Fragen und Anregungen direkt an den Gemeinderat zu richten. GR www.zukunft-teufen.ch   [post_teaser id=“81598″]

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