Realisierung in engem Kontakt mit der Gemeinde

23.05.2017 | TPoscht online
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Das Amt für Immobilien und das Tiefbauamt sind beide froh um die hohe Stimmbeteiligung und den deutlichen Entscheid zu Gunsten der Strassenbahnlösung. Jetzt hat der Kanton als direkt betroffener Grundeigentümer im Bahnhofareal wie auch bei den Kantonsstrassen Gewissheit, in welche Richtung die weiteren Planungen gehen.

Bahnhofumbau

Im Bahnhofareal steht die Planauflage für den Bahnhofumbau unmittelbar bevor. Das Dossier ist bereits in Bern zur Freigabe für die öffentliche Auflage. Es geht jetzt darum, die gegenseitigen Landabtretungen zwischen Kanton, Gemeinde und Appenzeller Bahnen vertraglich zu regeln sowie die Flächen für die Bauinstallationen und die Provisorien für Parkplätze und Veloabstellplätze zu definieren. Und es braucht einen neuen guten Standort für den Wetterstein.

Bahnhofkreuzung

Das Tiefbauamt ist weiterhin stark mit dem Plangenehmigungsgesuch für den Umbau der Bahnhofkreuzung beschäftigt. Die Planauflage soll ab zweiter Hälfte August erfolgen. Hier stehen die Landerwerbsverhandlungen und die Konzeptionierung des Bauablaufes im Vordergrund. Aber auch die Arbeitsausschreibung ist bereits in Vorbereitung.

Verlegung Katzenbach

Ein weiteres dringendes Projekt ist die Verlegung des Katzenbaches, der heute unter dem Bahnhofgebäude hindurch verläuft. Der Bach soll in grössere Rohre ausserhalb des Gebäudegrundrisses verlegt werden. Diese Arbeiten sind zwingend während des Bahnunterbruches zu erledigen. Unter Bahnbetrieb wären diese Grabarbeiten fast nicht möglich.

Gestaltung Ortsdurchfahrt

Auch wird das Tiefbauamt weiterhin eng mit den Appenzeller Bahnen und der Gemeinde an der Umgestaltung der Ortsdurchfahrt arbeiten. Eine Vielzahl von kniffligen Fragen und Details sind zu diskutieren und zu lösen. Es ist darum sehr wichtig, dass die Arbeitsgruppe Gestaltung Ortszentrum der Gemeinde eng in die Planung der Ortsdurchfahrt eingebunden ist.

Der Kantonsingenieur ist zuversichtlich, dass gegen Ende dieses Jahres das Vorprojekt für die Ortsdurchfahrt der Öffentlichkeit vorgestellt werden kann. Wenn die Grundkonzeption mit der Strassenbahnlösung überzeugt, kann die Planung der öffentlichen Räume ausserhalb des Strassenraums konkret werden.

Amt für Immobilien und Tiefbauamt Kanton Appenzell Ausserrhoden

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