28.08.2020
Regierungsrat lehnt Beschwerde ab
Die Doppelspur-Initiative der IG Tüüfner Engpass bleibt ungültig.
Mit der heutigen Medienmitteilung bestätigt der Regierungsrat, was die IG Tüüfner Engpass bereits vermutet hatte: Er tritt nicht auf die Stimmrechtsbeschwerde der IG ein. Damit bleibt die Ende 2019 eingereichte Initiative der IG ungültig. Sie fordert eine Abstimmung über die Doppelspur. Es folgt die Medienmitteilung im Wortlaut:
IG will weiterziehen
«Die Ende 2019 eingereichte Volksinitiative zur Abstimmung über die Doppelspur in Teufen bleibt ungültig. Der Ausserrhoder Regierungsrat tritt nicht auf die Stimmrechtsbeschwerde der IG Tüüfner Engpass ein.
Die IG Tüüfner Engpass hat im Dezember 2019 bei der Gemeinde die Volksinitiative zur Abstimmung über die Doppelspur in Teufen eingereicht. Im März 2020 hat der Gemeinderat diese Initiative für ungültig erklärt und auf das Gesetz über politische Rechte verwiesen. Die Volksinitiative wolle mit der Abstimmung über die Doppelspur ein Projekt verhindern, auf das die Gemeinde rechtlich und finanziell «nur beschränkten Einfluss» ausüben könne, so die Gemeinde Teufen.
Der Rechtsvertreter der IG hat daraufhin beim Regierungsrat Beschwerde gegen diesen Entscheid erhoben. Für die Beschwerdeerhebung gilt eine Frist von drei Tagen. Die Beschwerde der IG aber ist verspätet eingegangen.
Der Regierungsrat tritt deshalb nicht auf die Beschwerde der IG Tüüfner Engpass ein. Die Volksinitiative zur Abstimmung über die Doppelspur in Teufen bleibt damit ungültig.»
Autor/in: Timo Züst | 28.08.2020 | Keine Kommentare | Tools: