28.08.2020

Regierungsrat lehnt Beschwerde ab

Die Doppelspur-Initiative der IG Tüüfner Engpass bleibt ungültig.

Der Regierungsrat tritt nicht auf die Beschwerde der IG Tüüfner Engpass ein.

Mit der heutigen Medienmitteilung bestätigt der Regierungsrat, was die IG Tüüfner Engpass bereits vermutet hatte: Er tritt nicht auf die Stimmrechtsbeschwerde der IG ein. Damit bleibt die Ende 2019 eingereichte Initiative der IG ungültig. Sie fordert eine Abstimmung über die Doppelspur. Es folgt die Medienmitteilung im Wortlaut:

IG will weiterziehen

Der Vorstand der IG Tüüfner Engpass hat über die Medienmitteilung vom Entscheid des Regierungsrats erfahren. «Wir sind erstaunt über dieses Vorgehen. Unserer Ansicht nach ist es üblich, die betroffene Partei vor den Medien und der Öffentlichkeit zu informieren», sagt er auf Anfrage. Man warte nun auf einen rechtsgültigen Bescheid mit Rechtsbelehrung. «Bis heute haben wir das noch nicht bekommen. Weder von der Gemeinde noch vom Kanton.» Das Fehlen eines solchen Bescheids ist dann auch das wichtigste Gegenargument der IG zum Nichteintreten des Regierungsrats: «Wie wollen wir eine 3-Tages-Frist einhalten, wenn wir gar nie einen datierten Bescheid erhalten haben? Aus unserer Sicht ist die Mitteilung des Regierungsrats genau wie jene des Gemeinderats null und nichtig. Zumindest bis uns ein rechtsgültiges Schreiben vorliegt.» Aber: Dass der Regierungsrat der Linie des Gemeinderats folgt, hat die IG Tüüfner Engpass erwartet. Und für den Vorstand ist auch klar, dass sie die Beschwerde weiterziehen werden. Noch zu definieren sei die Argumentation. «Das können wir natürlich erst, wenn wir die vollständige Argumentation des Regierungsrats kennen. Also warten wir auf sein Schreiben.»

«Die Ende 2019 eingereichte Volksinitiative zur Abstimmung über die Doppelspur in Teufen bleibt ungültig. Der Ausserrhoder Regierungsrat tritt nicht auf die Stimmrechtsbeschwerde der IG Tüüfner Engpass ein.

 Die IG Tüüfner Engpass hat im Dezember 2019 bei der Gemeinde die Volksinitiative zur Abstimmung über die Doppelspur in Teufen eingereicht. Im März 2020 hat der Gemeinderat diese Initiative für ungültig erklärt und auf das Gesetz über politische Rechte verwiesen. Die Volksinitiative wolle mit der Abstimmung über die Doppelspur ein Projekt verhindern, auf das die Gemeinde rechtlich und finanziell «nur beschränkten Einfluss» ausüben könne, so die Gemeinde Teufen. 

Der Rechtsvertreter der IG hat daraufhin beim Regierungsrat Beschwerde gegen diesen Entscheid erhoben. Für die Beschwerdeerhebung gilt eine Frist von drei Tagen. Die Beschwerde der IG aber ist verspätet eingegangen.

Der Regierungsrat tritt deshalb nicht auf die Beschwerde der IG Tüüfner Engpass ein. Die Volksinitiative zur Abstimmung über die Doppelspur in Teufen bleibt damit ungültig.»

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