Zur Initiative: "Diese Vorlage ist überflüssig"

15.03.2016 | TPoscht online
leserecho

Dem Stimmbürger mehr Mitsprache zu geben ist löblich. Bei dieser Vorlage ist es jedoch so, dass dies nicht der wahre Grund ist.  Folgende Aussage unseres Gemeindepräsidenten Walter Grob konnten wir jüngst in der Printausgabe der Appenzellerzeitung vom 10. März 2016 lesen:

„Durch die Möglichkeit, das fakultative Referendum ergreifen zu können, wird sich die Legitimation der Sondernutzungspläne erhöhen», sagt Gemeindepräsident Walter Grob. Daher unterstütze der Gemeinderat mehrheitlich die Initiative. Zumal ja vorgesehen sei, das Anliegen in das neue kantonale Baugesetz aufzunehmen. Dieses dürfte allerdings erst 2018 oder 2019 in Kraft treten. So lange wollen die Initianten jedoch nicht warten. Vielmehr hoffen sie, beim Thürer-Park noch etwas ausrichten zu können.“

Wie schon bekannt, zielt die Initiative einzig darauf, die Überbauung „Thürer Park“ zu verzögern. Die Initianten sprechen davon, dass mit diesem Instrument eine bessere Qualität erreicht werden soll. Wer soll über diese Qualität entscheiden? Wirklich der Stimmbürger aus dem Bauch heraus?

Oder geht es nicht darum, als nicht unmittelbar Betroffene etwas verhindern zu wollen?

Ein Racheakt für die „Baumfällaktion“ ?

Eine Überbauung in rechtskräftig eingezontem  Baugebiet kann richtigerweise nicht verhindert werden, zugegeben, verzögert schon.

Doch diese Möglichkeit besteht heute schon durch die Anstösser, also durch die DIREKT BETROFFENEN, welche Einfluss auf einen Sondernutzungsplan nehmen können. Sei es durch Intervention auf gesprächs-suchendem Weg oder dann mittels juristischen Mitteln, sofern sie der Überzeugung sind, nicht gehört zu werden. Eine Behinderung der Aussicht stellt jedoch richtigerweise kein legitimes Recht dar.

Heute ist es so, dass bei einem obligatorischen Sondernutzungsplan in der Regel ein SIA Wettbewerb ausgelobt werden muss, der durch hochrangige Fachjuroren begleitet, bzw. entschieden wird.

Die Fachjuroren haben bereits bei der Bestimmung des Teilnehmerfeldes ein hohes Mitentscheidungsrecht. Ein prominentes Jury-Mitglied war beim Wettbewerb Gremm war FAOT Mitglied Paul Knill. Ein Wettbewerbsentscheid ist dann erst der Start zu den Arbeiten, welche mit der Auflage eines Quartier-, bzw. Gestaltungsplans in rund einem halben Jahr enden wird, bis eine Vorprüfung beim kantonalen Planungsamt eingegeben werden kann.

Bis eine Auflage überhaupt möglich ist, entscheiden zusätzliche Gremien, kant. Planungsamt, die kant. Denkmalpflege (bei Bauvorhaben in oder angrenzenden Ortsbildschutzzonen zwingend), die Planungskommission, der Gemeinderat. Es werden aus eigenen Erfahrungen bis zu diesem Zeitpunkt über CHF 250’000.- als Risiko eingesetzt worden sein, welche zukünftige Miet- oder Eigentumswohnungen zusätzlich belasten.

Sämtliche Fachgremien und Fachleute müssen vorab „grünes Licht“ geben. Auf Grund unserer Zeit ist dann damit zu rechnen, dass Anstösser dann noch Einsprachen und Rekurse fahren. Da braucht es nicht noch zusätzlich ein politisches Instrument, um dies unnötig zusätzlich zu verzögern. Die Anforderungen heute sind massiv grösser geworden, als beispielsweise beim QP Schützenberg/Fadenrainstrasse. Es hat in den letzten Jahren ein Umdenken stattgefunden.

Im Übrigen wird zu über 95% ohne Sondernutzungspläne gebaut, für diese Qualität ist einzig die Baubewilligungsbehörde, welche aktuell mit sehr guten Mitgliedern bestückt ist, verantwortlich. Dass dieser Vorstoss vorab durch liberale FDP-Mitglieder unterstützt wird, kann ich nicht nachvollziehen. Es braucht keine zusätzlichen Regulierungen, damit unser Altbaubestand (50% vor 1920 gebaut!!) endlich erneuert wird. Nur so kann sich Appenzell-Ausserrhoden entwickeln.

Auch ich stehe ein für gute Raumplanung und Qualität, dann aber durch Fachgremien, die Verantwortung übernehmen und nicht durch 100 einzelne Referendumsteilnehmer, welche 6’200 EW repräsentieren wollen.

Kommt dazu, dass das Gebiet Thürer Park eines der letzten Sondernutzungsplangebiete in unserer Gemeinde ist und zukünftig dieses Instrument nicht mehr benötigt wird. Für so eine überflüssige Vorlage, dann auch noch für max. 2 Jahre das Baureglement anzupassen, ist noch überflüssiger.

Ab 2018 tritt voraussichtlich das neue kant. Baugesetz in Kraft, welches so oder so ein neues Gemeindebaureglement erfordert. Es ist mir deshalb ein Anliegen, nicht aus Emotionen heraus solche Vorstösse zu lancieren und zu unterstützen.

Wären unsere Vorfahren nicht aufgeschlossen, mutig und visionär und weniger neidisch gewesen, würden wir heute noch im „Wildkirchli“ wohnen…

Deshalb ein klares Nein zu dieser unnötigen Vorlage !

Christian Meng

Architekt FH / STV

Kurvenstrasse 17

9062 Lustmühle

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